Messungen der “LUBW”

Windräder erzeugen große Mengen von Druckwellen. Die tiefliegenden Frequenzen zwischen 1-20 Hertz sind mit dem menschlichen Ohr nicht hörbar, jedoch das Ohr und andere Organe reagieren darauf.  Die Messungen der „LUBW“, der “Landes-Untersuchungsanstalt Baden-Württemberg” führten zur Abstandsregel von 700 m.

In diesem 2-minütigen Film zeigen wir die unsachgemässe Messmethode der “LUBW”:

Jede einzelne Frequenz muss ihren wirklichen Schalldruckwert ausweisen und bei Messungen berücksichtigt werden. Die Einbeziehung unabhängiger Wissenschaftler soll Bedingung sein.
Deshalb fordern wir die Landesregierung mit unserer Petition auf, die „LUBW“ zu beauftragen, ihre Untersuchungen zum Infraschall neu zu bewerten, unter anderem dürfen die ersten 20 Frequenzen nicht, wie erfolgt,  nicht als Durchschnittswert ausgewiesen werden.